Klimaschutz in Kommunen
Die erweiterte Kommunalrichtrlinie
Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat die Förderung des Klimaschutzes weiter ausgebaut. Das Programm bezuschusst erstmalig Maßnahmen in Rechenzentren und den Austausch von Elktrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas.
Ebenfalls neu: Gemeinnützige Sportvereine können sich der Sanierung der Hallenbeleuchtung fördern lassen. Zudem sind kommunale Unternehmen für einen Großteil der Förderschwerpunkte antragsberechtigt. Anträge sind vom 01. Januar bis 31. März 2017 möglich.
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