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Der BSB CW Blog

In unserem Blog finden Sie alle aktuellen Nachrichten und Meldungen des Bezirkssportbund Charlottenburg-Wilmersdorf e.V. praktisch nach Datum gelistet.


Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf ab. „Das ist absurd”, so LSB-Vize Thomas Härtel

Der Bundesrat setzt sich für eine Ausweitung des Kinderlärm-Privilegs auf Sportanlagen ein. Kinderlärm auf Sportplätzen soll demnach genauso behandelt werden wie Kinderlärm auf Spiel- und Bolzplätzen. Der entsprechende Gesetzentwurf (Drucksache 18/12949) wurde jetzt aber von der Bundesregierung abgewiesen. Die Bundesregierung sieht in dem Gesetzentwurf aufgrund von „Abgrenzungsfragen und Vollzugsschwierigkeiten… keinen praktischen Nutzen“.

LSB-Vizepräsident Thomas Härtel: „Die Haltung der Bundesregierung ist nicht nachvollziehbar. Es gibt wegen der fehlenden Kinderlärmprivilegierung nach wie vor Kinder erster und zweiter Klasse.” Er verweist auf die Situation in der Körtestraße in Berlin-Kreuzberg: Dort befinden sich ein Spielplatz und ein Fußballplatz direkt nebeneinander. „Je nachdem, auf welchem Platz die Kinder spielen, gelten unterschiedliche Lärmschutzwerte. Das ist absurd und ungerecht. Die Fragen nach Abgrenzung gegenüber anderen Lärmquellen und Vollzug des Privilegs lassen sich durchaus lösen. Der Gesetzgeber muss sie nur lösen wollen. Wir fordern eine Änderung im Interesse der Kinder und des Vereinssports”, so Thomas Härtel.

Geändert werden soll Paragraph 22 Absatz 1a Bundes-Immissionschutzgesetz. Lärm von Sportanlagen würde demnach bei der Berechnung der Lärmwirkung einer Sportanlage nicht berücksichtigt werden, wenn dieser von Kindern verursacht wird. Die Ungleichbehandlung von Kinderlärm auf Ballspielplätzen gegenüber Kinderlärm auf Sportanlagen sei „sachlich nicht gerechtfertigt“, schreibt der Bundesrat.