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Der BSB CW Blog

In unserem Blog finden Sie alle aktuellen Nachrichten und Meldungen des Bezirkssportbund Charlottenburg-Wilmersdorf e.V. praktisch nach Datum gelistet.


Pressemitteilung des Arbeitskreises der Bezirkssportbünde vom 22.02.2021 zum sportpolitischen Austausch mit dem Staatssekretär für Sport



Erstmals in seiner Geschichte konnte der Arbeitskreis der Bezirkssportbünde am 19. Februar 2021 einen Staatssekretär für Sport zu einem sportpolitischen Austausch zu seiner Sitzung begrüßen. Im Rahmen einer Videokonferenz tauschten sich die Vertreter der zwölf Berliner Bezirkssportbünde mit Staatssekretär Aleksander Dzembritzki über die aktuelle Lage des Vereinssports in Berlin aus. An der Sitzung nahm auch der Präsident des Landessportbundes Berlin, Thomas Härtel, teil.

Die Vertreter der Berliner Bezirkssportbünde schilderten dem Staatssekretär ausführlich die erheblichen Auswirkungen des seit über drei Monate andauernden Lockdowns für die Berliner Sportvereine. Zwar habe der gemeinsam vom Senat und vom Landessportbund Berlin errichtete und finanzierte Rettungsschirm für den Sport die finanziellen Auswirkungen bei den Vereinen abgemildert. Viele Vereine fürchteten gleichwohl aufgrund der erheblichen Mitgliederverluste um ihre Existenz. Die Vertreter der Bezirkssportbünde mahnten bei Staatssekretär Dzembritzki die schon im November 2020 angekündigten langfristigen Perspektiven an. Es fehle noch immer an einer konkreten Planung, unter welchen Voraussetzungen der Sport wieder betrieben werden könne, wenn der Lockdown beendet werde. Die Bezirkssportbünde betonten dabei, dass bei den Einstiegsplanungen neben den Kindern und Jugendlichen auch die gleichermaßen erheblich unter der Pandemie leidenden Senioren sowie der für das Schwimmenlernen unersetzliche Schwimmsport nicht vergessen werden dürften.

Ferner forderten die Bezirkssportbünde die Einrichtung eines zentralen Hygieneplanregisters und insbesondere eine digitale Erfassung der Teilnahme am Sport, vergleichbar dem erfolgreichen System in der Gastronomie. Auf diese Weise könne ein Infektionsgeschehen im Sport schnell und effektiv von den Gesundheitsämtern nachverfolgt werden. Außerdem würden die vielen ehrenamtlichen Trainer und Übungsleiter von einem unzumutbaren Aufwand beim Führen von analogen Teilnehmerlisten entlastet. Staatssekretär Dzembritzki verteidigte den anhaltenden Lockdown und verwies darauf, dass  Planungen für die Zeit nach dem Lockdown nur einheitlich für alle Bereiche des täglichen Lebens gemacht werden könnten. Diese Planungen seien zur Zeit ressortübergreifend in Arbeit.

Nach dem rund zweistündigen Austausch erklärte der Sprecher des Arbeitskreises, der Präsident des Bezirkssportbundes Reinickendorf Stefan Kolbe: „Die Bezirkssportbünde begrüßen es, dass Aleksander Dzembritzki das Gespräch mit uns gesucht hat. Wir hatten einen ausführlichen und fruchtbaren Austausch über die vielen mit der Pandemie verbundenen Probleme des Sports in Berlin und hoffen, dass der Staatssekretär unsere Anregungen in die politischen Entscheidungsprozesse einbringt. Leider hat das Gespräch für den Berliner Vereinssport kein konkretes Ergebnis hervorgebracht. Nach wie vor fehlt es an einem konkreten Konzept der Senatsverwaltung für Sport für die Zeit nach Beendigung des Lockdowns. Zu einer digitalen Lösung zur Erfassung der Teilnahme am Sport hat sich der Staatssekretär überhaupt nicht geäußert. Das Ergebnis dieses Gesprächs ist daher in dieser Hinsicht überaus enttäuschend. Die Bezirkssportbünde sind zusammen mit dem Landessportbund Berlin stets bereit, konkrete Planungen zu unterstützen und sachlich zu begleiten. Insoweit freuen wir uns, dass Aleksander Dzembritzki seine Bereitschaft zu einem regelmäßigen Austausch mit den Bezirkssportbünden erklärt hat.“

Sporthallennutzung ab Juni 2020

Liebe Sportfreunde,

im Folgenden wollen wir euch eine Übersicht zur aktuellen Situation der Sporthallen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geben. Soweit es die Verhältnisse in den jeweiligen Hallen erlauben, werden sukzessive weitere Hallen zur Nutzung für Euch und Eure Sportvereine bereitgestellt.

Nachfolgende Sporthallen sind - unter Beachtung der aktuell gültigen Hygieneverordnung (im Nachgang aufgeführt) - nutzbar (Stand: 11.06.2020):

- Kurt-Weiß-Sporthalle (Grunewald Grundschule)
- Ruth-Cohn-Schule (ab 15.06.)
- Peter-Ustinov-Schule
- Hildegard-Wegscheider-Gymnasium
- ISS am Schloss
- Ernst-Adolf-Eschke-Schule für Gehörlose
- Alt-Schmargendorf-Grundschule
- Kathariana-Heinroth-Grundschule
- Grundschule am Rüdersheimer Platz
- Joan-Miró-Grundschule

- Erwin-von-Witzleben Grundschule
- Helmuth-James-v.-Moltke-Schule
- Reinhold-Otto-Grundschule
- Charles-Dickens-Grundschule
- Wald-Grundschule
- Ludwig-Cauer-Grundschule

- Anna-Freud-Schule (OSZ)
- Eichendorff-Grundschule
- Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule
- Mierendorff-Grundschule
- Nehring-Grundschule
- Reinhold-Otto-Grundschule
- Grunewald-Grundschule
- Carl-Orff-Grundschule
- Birger-Forell-Grundschule
- Friedensburg-Schule
- Paula-Fürst-Schule
- Otto-von-Guericke-Schule
- Reinfelder-Schule
- Ernst-Adolf-Eschke-Schule für Gehörlose
- Comenius-Schule
- Gottfried-Keller-Gymnasium
- Herder-Gymnasium
- Friedrich-Ebert-Gymnasium
- Goethe-Gymnasium
- Leopold-Ullstein-Schule
- Nelson-Mandela-Schule
- Harald-Mellerowicz-Sporthalle
- Mommsenstadion (Mehrzweckhalle)
- Sporthalle Schloßstr. 1
- Sporthalle Charlottenburg (Sömmeringstr.)
- Gretel-Bergmann-Sporthalle
- Werner-Ruhemann-Sporthalle

Bei der Nutzung der Turn- und Sporthalle, auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen besteht ein deutlich erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARSCoV-2-Virus, da Sie sich nicht an frischer Luft im Freien befinden.

Weiterhin wird darum gebeten das richtige Infektionsschutzverhalten zubeachten:
a) Überall Abstand halten – mindestens 1,5 m.

b) Hände gründlich und regelmäßig mit Seife waschen.
c) Mund- und Nasenschutz tragen, wann immer dies möglich und zweckmäßig ist, ohne den Mindestabstand dabei zu vernachlässigen.
d) Besser nicht Gesicht, Hände anfassen, das Berühren von Geländern/Handläufen vermeiden, stattdessen bei Türgriffen, Schaltern etc. beispielsweise den Ellbogen oder einen Gegenstand benutzen).
e) Den Mindestabstand auch beim Essen und Trinken einhalten.
f) Beim Husten und Niesen Einmal-Taschentücher verwenden oder in den Ellbogen husten oder niesen.

Umkleiden und Toiletten
sind zur Benutzung nur zum Abstellen / Ablegen von Schuhen, Taschen und Jacken der Sportlerinnen und Sportler freigegeben, wenn in den Umkleiden eine ausreichende Belüftung oder das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m sicher gewährleistet werden kann. Ein Umkleiden ist nicht möglich.

Wasch-/Duschräume
Diese sind allein zum Zwecke des Händewaschens geöffnet. Es werden Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt. Elektrische Handtrockner sind nicht zu verwenden.
Die Nutzung separater Duschräume ist nicht gestattet. In Wasch-/Duschräumen werden die Duschen in geeigneter Weise abgesperrt, bzw. als „gesperrt“ gekennzeichnet.

Für eine maximale Lüftung von Halleninnenraum und Umkleiden ist zu sorgen. Bei einer Ausstattung lediglich mit Kippfenstern sind alle Fenster während des Sportbetriebs offen zu halten. Sofern die Möglichkeit einer Stoß- oder Querlüftung besteht, ist diese nach jeder Nutzungseinheit (spätestens nach zwei Stunden) für die Dauer von zehn Minuten vorzunehmen. Raumlufttechnische Anlagen sind nur ohne Umluft zu betreiben. Soweit keine der genannten Lüftungsmöglichkeiten besteht, wird die Sporthalle nicht für den Sportbetrieb geöffnet.

Die Größe einer Nutzergruppe beträgt maximal 12 Personen (inkl. Übungsleiter*in, Betreuer*in).

Zuschauer*innen und/oder Begleitpersonen
Diese sind in der Sporthalle nicht zugelassen. Der Aufenthalt aller nicht zur eigentlichen Nutzendengruppe zählenden Personen in der Sporthalle, einschließlich der Nebenräume, ist unzulässig. Dies gilt auch für Eltern, Familienangehörige und sonstige Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler. Hiervon ausgenommen ist das Bringen und Abholen von Kindern zu und von ihren jeweiligen Sportangeboten, soweit die Kinder hierzu nicht selbstständig in der Lage sind und die Sporthalle nach dem Bringen bzw. Abholen der Kinder unverzüglich verlassen wird.

Kontaktlisten
Die für die jeweiligen Nutzendengruppen verantwortlichen Übungsleitenden / Hygienebeauftragten haben Anwesenheitslisten zu führen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die nutzende Sportorganisation hat sicherzustellen, dass die Vergabestelle jederzeit weiß, bei wem die Anwesenheitsliste einer Sporteinheit hinterlegt ist, um ggf. eine schnelle Information durch die Gesundheitsämter über einen Infektionsfall zu gewährleisten.

Die Anwesenheitslisten sind durch die Übungsleitung für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Sporteinheit geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern und der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Sporteinheit Ansteckungsverdächtige oder Ansteckungsverdächtiger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsliste zu löschen oder zu vernichten.

Bei weitergehenden Fragen stehen wir Euch gern unter der bekannten E-Mail zur Verfügung.

Informationsabend "Inklusion durch Sport" am 12.11.2019

Einladung zu "Inklusion durch Sport" - der kostenlosen Beratungskampagne für 5.000 - 50.000,-€ (!!)-Förderungen für Inklusionssportprojekte für jeden sportförderungswürdigen Sportverein aus Charlottenburg-Wilmersdorf:

 

Dienstag, den 12.11.2019, 19:00 bis ca. 20:15 Uhr
Raum 123, 1. OG, Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

 

Die Kampagne Inklusion durch Sport des BSB unterstützt kostenlos seit 2015 verschiedenste Berliner Sport-Verbände und -Vereine bei der Entwicklung von inklusiven Sportprojekten. Inklusion wird von der Aktion Mensch durchaus weit gefasst und meint neben Sportangeboten für Menschen mit Behinderungen auch Sportangebote für Geflüchtete und/ oder Menschen aus schwierigen sozialen Lagen. 

 

Im kostenfreien Beratungsprozess mit den Vereinsverantwortlichen werden die Projektideen und –ansätze, mit den individuellen Voraussetzungen der Vereine und den (fast) unbegrenzten finanziellen Möglichkeiten der Aktion Mensch gekoppelt, sowie die Vereine in der Antragsstellung unterstützt (mit dem Ziel eines Kompetenzaufbaus im Thema Fundraising, damit die Vereine häufiger auf diese Projektförderung zurückgreifen).

Bisher hat die BSB-Beratungskampagne Inklusion-durch-Sport ca. 50 verschiedenen Berliner Sportvereinen und –verbänden mit über 130 inklusiven Sportprojekten mit über 1.000.000,-€ Fördergeld der Aktion Mensch nachhaltig unterstützen können! 

Hier einige Sportprojekte aus 2015/ 2016 in einer Broschüre (https://bsberlin.de/bsb-kampagne-inklusion-durch-sport-2016.html),

bzw. erfolgreich beantragte Sportprojekte aus 2017 und 2018 in zwei Filmen: 

1.) https://www.youtube.com/watch?v=HIyyWrAZt5s#action=share

2.) https://www.youtube.com/watch?v=d4mrsVVBvTk&feature=youtu.be

Bei Teilnahme bitten wir um vorherige Anmeldung bis einschließlich 05.11.2019 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Ausschreibung zum Förderpreis Frauen und Mädchen im Sport 2019

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

auch in diesem Jahr unterstützt der Bezirkssportbund Charlottenburg-Wilmersdrof die Bemühungen des Bezirkes, die besten Förerprogramme zum Thema Frauen und Mädchen im Sport zu ehren. Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen, um diesem Thema auch in diesem Jahr die gebührende Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen!

Hier findet Ihr die Ausschreibungsunterlagen: Download Ausschreibung

Download Bewerbungsformular